Eile ist geboten!


Sie haben etwa noch keinen Anwalt mit der Verteidigung beauftragt? Und gerade die Anklageschrift in einem gelben Umschlag erhalten? Nach dem ersten Schock lesen sie bitte die Hinweise des Gerichts sorgfältig durch!

Oft erscheint dort der Hinweis, dass Sie Anspruch auf einen Pflichtverteidiger oder auch "Verteidiger" haben. Spätestens dann müssen Sie unbedingt sofort handeln und einen Rechtsanwalt ihrer Wahl beauftragen: Das Gericht setzt Ihnen in der Begleitverfügung oft eine sehr kurze Frist. Halten Sie diese bitte ein, um unkalkulierbaren Folgen vorzubeugen.