Strafrecht

 

Strafrecht Leipzig, Strafrecht Verteidiger Leipzig

In keinem anderen Rechtsgebiet greift der Staat so massiv in die Freiheitsrechte ein, wie im Rahmen eines Strafverfahrens:

Dazu gehören Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Untersuchungshaft, Geld- und Freiheitsstrafen.

Durch diese Zwangsmaßnahmen sowie Vorverurteilungen im sozialen Umfeld wird oftmals die Existenz des Betroffenen schon vor einem Verfahren bedroht.

An dieser Stelle gleich der wichtigste Rat:  Sie haben, sobald Sie als Beschuldigter geführt werden, das Recht zu schweigen. Und davon sollten Sie unbedingt Gebrauch machen! Da Sie den Ermittungsstand in der Regel nicht kennen (können), kann jede Angabe zur Sache schon entscheidender Baustein auf dem Weg zu Ihrer sicheren Verurteilung werden! lassen Sie sich nichts entlocken. Polizeibeamte können freundlich und trickreich Einfluss ausüben, gelegentlich auch mit zweifelhaften Methoden.  Bleiben Sie trotzdem hartnäckig und wenden Sie sich an einen Strafverteidiger, der sich erst einmal die Verfahrensakte besorgt und dann in der Lage ist, mit Ihnen zusammen eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie zu entwickeln.


Fachanwalt für Strafrecht

Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich auf Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisiert.


Meine Schwerpunkte im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht:

  • Wahlverteidigungen
  • Pflichtverteidigungen (den Pflichtverteidiger immer schnellstmöglich selbst aussuchen, nie die Verteidigerbestellung durch das Gericht abwarten! )
  • Unternehmensberatung bei Wirtschaftsdelikten, auch Prävention
  • Wirtschaftsstrafrecht (z.B. Betrug, Subventionsbetrug, Untreue, Insolvenzstraftaten, Bankrottstraftaten, Korrputionsdelikte)
  • Steuerstrafrecht (z.B. strafbefreiende Selbstanzeige, Steuerhinterziehung)
  • Auslieferungsrecht und internationales Strafrecht (z.B. Europäischer Haftbefehl)
  • Betäubungsmittelstrafrecht (z.B. Handel, Besitz, Anbau von Betäubungsmitteln)
  • Jugendstrafrecht, d.h. Verteidigung von Jugendlichen (14 -17 Jahre) und Heranwachsenden (18-20 Jahre)
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  • Brandstiftungsdelikte
  • Computer- und Internetkriminalität
  • Eigentumsdelikte (z.B. Raubdelikte, Diebstahl, Unterschlagung)
  • Kapitaldelikte und Gewalttaten (z.B. Mord, Totschlag, Körperverletzung)
  • Sexualstraftaten (z.B. Vergewaltigung und andere Fälle des sexuellen Mißbrauchs)
  • Verkehrsstrafrecht (z.B. Trunkenheitsdelikte, Verkehrsunfallflucht)
  • Bußgeldverfahren (Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, Fahrerlaubnisrecht, andere Bußgeldsachen)
  • Nebenklage (Beratung und Vertretung von Opfern und Angehörigen nach Tötungsdelikten, Körperverletzungen, Sexualstraftaten)
  • und weitere Deliktsgruppen des Strafrechts und Nebenstrafrechts.

 Telefonische Beratung (0900 12 12 600 ohne Rechnung, nur Telefongebühren 1,99 €/min, mobil höher)