Die Kosten des Rechtsanwalts

Das Honorar für den Rechtsanwalt darf kein Tabuthema sein. Nicht selten erleben Mandanten unangenehme Überraschungen, wenn Sie die Honorarnote ihres Anwalts erhalten. Deshalb kläre ich vor vor Beauftragung das für beide Seiten wichtige Kostenthema.

► Ein erstes Gespräch, um sich gegenseitig kennenzulernen, kostet selbstverständlich keine Gebühren.

► Eine Erstberatung von maximal einer Stunde Dauer kostet zwischen 119,00 € inkl. MwSt. und 226,10 € inkl. MwSt.

► Die Akteneinsicht in eine Ermittlungs- oder Gerichtsakte bis 50 Seiten Aktenumfang  kostet 59,50 € inkl.  MwSt. zuzüglich 12,00€  Übersendungspauschale.

► Für die Verteidigung im Ermittlungsverfahren, also bis zur Anklageerhebung, vereinbare ich in der Regel eine Pauschalgebühr.

► Für die Verteidgung in den Hauptverhandlungsterminen vereinbare ich in der Regel eine Pauschalgebühr pro Termin.

► Die zu vereinbarende Gebührenhöhe richtet sich nach dem Umfang der Ermittlungsakten, der drohenden Strafe, der                               Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage sowie den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mandanten

► Bei beeengten wirtschaftlichen Verhältnissen rechne ich auch nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG Teil 4) ab.

► Als beigeordneter Pflichtverteidiger berechne ich dem Mandanten in der Regel keine Gebühren und Auslagen.

► Jedoch kann ich auch als beigeordneter Pflichtverteidiger Honorarvereinbarungen treffen und entsprechend abrechnen.

Die telefonische Beratung (0900 12 12 600) kostet 1,99 € pro Minute über das Festnetz (mobil höher).